Immobilienmakler Flensburg & Immobilienverwaltung Flensburg

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der THORE FEDDERSEN Immobilienmanagement GmbH

Stand: 01.02.2019

Vorbemerkung:

Die THORE FEDDERSEN Immobilienmanagement GmbH ist ein kunden- und dienstleistungs-orientiertes Immobilienunternehmen mit mehreren Standorten im nördlichen Schleswig-Holstein. Die THORE FEDDERSEN Immobilienmanagement GmbH bietet diverse Dienstleistungen rund um die Immobilie und schon vorhandene Immobilieninvestitionen an. Im Regelfall ist die Anwendung hier vorhandener allgemeiner Geschäftsbedingungen nicht erforderlich. Ausschließlich für den Fall, dass Vertragsparteien sich nicht an die getroffenen, schriftlichen Vereinbarungen halten und diese nicht mit Leben erfüllen werden diese allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt.

  1. Geltungsbereich/Begründung der Geschäftsbeziehung 

Mit der Anforderung des Exposés in Kenntnis unserer Provisionserwartung kommt zwischen dem Empfänger (Maklerkunde) und der THORE FEDDERSEN Immobilienmanagement GmbH ein provisionspflichtiger Maklervertrag über das angebotene Objekt zustande, dessen Bestandteil diese AGB sind, die hiermit vom Maklerkunden anerkannt werden.

  1. Vertraulichkeit/Weitergabeverbot

Die von der THORE FEDDERSEN Immobilienmanagement GmbH übersandten Angebote und Informationen, insbesondere Exposés und deren Inhalt sind vertraulich und nur für den jeweiligen Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne ausdrückliche Zustimmung der THORE FEDDERSEN Immobilienmanagement GmbH – die zuvor schriftlich erteilt werden muss – untersagt. 

Verstößt der Maklerkunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder eine andere Person, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, der nach Maßgabe dieser Bedingungen provisionspflichtig wäre, so verpflichtet sich der Maklerkunde zur Zahlung eines Schadenersatzes in Höhe der Provision auf der Grundlage dieser Bedingungen. Der Nachweis, dass ein niedrigerer oder kein Schaden entstanden ist, bleibt dem Maklerkunden vorbehalten. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch der THORE FEDDERSEN Immobilienmanagement GmbH wegen unbefugter Weitergabe von Informationen bleibt davon unberührt.

  1. Angebote

Die Angebote der THORE FEDDERSEN Immobilienmanagement GmbH erfolgen freibleibend und unverbindlich. Irrtum, Zwischenverkauf und/oder Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Den objektbezogenen Angaben liegen die uns erteilten Auskünfte und Informationen, insbesondere des Verkäufers/Vermieters zugrunde. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit kann bei aller gebotenen Sorgfalt von der THORE FEDDERSEN Immobilienmanagement GmbH nicht übernommen werden. Es obliegt daher dem Kunden, die Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit und/oder Vollständigkeit dieser Angaben wird nur für den Fall eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens übernommen.

  1. Vorkenntnis

Ist dem Kunden das von der THORE FEDDERSEN Immobilienmanagement GmbH angebotene Objekt bereits bekannt, so hat er dieses unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Kalendertagen mitzuteilen und auf Verlangen der THORE FEDDERSEN Immobilienmanagement GmbH zu belegen. Unterlässt der Kunde diesen Hinweis, so hat er der THORE FEDDERSEN Immobilienmanagement GmbH sämtliche Aufwendungen, die der THORE FEDDERSEN Immobilienmanagement GmbH dadurch entstehen, dass auf die Vorkenntnis nicht oder verspätet hingewiesen wird, als Schaden zu ersetzen.

  1. Entstehen des Provisionsanspruchs

Die Bekanntgabe (=Nachweis) der Objektadresse und/oder des Anbieters geschieht unter ausdrücklichem Hinweis auf die Provisionsforderung der THORE FEDDERSEN Immobilienmanagement GmbH im Falle des Ankaufs oder der Anmietung.

Der Provisionsanspruch der THORE FEDDERSEN Immobilienmanagement GmbH entsteht, sobald aufgrund des Nachweises und/oder der Vermittlung der THORE FEDDERSEN Immobilienmanagement GmbH ein Hauptvertrag bezüglich des benannten Objekts zustande gekommen ist. Hierbei genügt die Mitursächlichkeit der Maklertätigkeit. 

Wird der Hauptvertrag zu anderen, als zu den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von der THORE FEDDERSEN Immobilienmanagement GmbH nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dieses den Provisionsanspruch der THORE FEDDERSEN Immobilienmanagement GmbH nicht, solange das zustande gekommene Geschäft mit dem angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Der Provisionsanspruch entsteht also insbesondere auch bei Kauf statt Miete, Erwerb von Gesellschaftsanteilen statt Objekten und umgekehrt, Erbbaurecht statt Kauf sowie Tausch statt Kauf oder Miete.

Ein Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Empfänger eines der nachgewiesenen Objekte dieses zeitnah oder auch zu einem späteren Zeitpunkt im Wege der Zwangsversteigerung erwirbt. Der Abschluss eines Kaufvertrages zwischen dem Empfänger und dem Eigentümer des angebotenen Objektes ist nicht erforderlich. Der Provisionsanspruch entsteht aus dem öffentlich-rechtlichen Eigentumsübertragungsakt. 

Ein Provisionsanspruch der THORE FEDDERSEN Immobilienmanagement GmbH entsteht auch dann, wenn ein Verkauf trotz nachgewiesenen Interessenten allein aus Gründen scheitert die die Verkäuferseite zu vertreten hat. In diesem Falle hat die Verkäuferseite für den entstandenen Schaden – höchstbegrenzt auf den Gesamtprovisionsanspruch der THORE FEDDERSEN Immobilienmanagement GmbH – einzustehen und den Ausgleich auf erste Anforderung (Rechnungstellung) des Maklers vorzunehmen. Die THORE FEDDERSEN Immobilienmanagement kann im Kundeninteresse von einer Berechnung absehen oder aber einen geringeren Betrag als Aufwendungsersatz ansetzen, ist hierzu jedoch nicht verpflichtet. Sollte ein vollständiger Provisionsanspruch aus hier unbekannten Gründen nicht bestehen ist der Kunde mindestens verpflichtet dem Makler die in der Erfüllung des Auftrages entstandenen, nachzuweisenden Aufwendungen (z.B. Insertionen, Internetauftritt, Telefonkosten, Portokosten, Objektbesichtigungsaufwendungen und Fahrtkosten) zu ersttaten. 

Für den Fall, dass nach schriftlicher Auftragserteilung und Aufbereitung des Immobilienangebotes durch die THORE FEDDERSEN Immobilienmanagement GmbH  jedoch vor der Veröffentlichung des Immobilienangebotes der Auftraggeber (entgegen des bisherigen Verkaufswunsches und der Intention des erteilten Verkaufsauftrages) entscheiden sollte, von einem Verkaufswunsch Abstand zu nehmen, erhält die THORE FEDDERSEN Immobilienmanagement einen Aufwendungsersatz von Pauschal 1,19% des möglichen Verkaufspreises inkl. MwSt. Die THORE FEDDERSEN Immobilienmanagement GmbH kann auf eine Berechnung im Kundeninteresse verzichten, ist hierzu nach Einzelfallprüfung jedoch nicht verpflichtet. Ein Rechtsanspruch des Auftraggebers auf Erlass entsprechender Aufwandsberechnungen – ob pauschal oder im Einzelnachweis – wird nicht begründet.

  1. Fälligkeit des Provisionsanspruchs

Der Provisionsanspruch wird – sofern keine anderweitige Vereinbarung getroffen wird – bei Abschluss des Kaufvertrags/Mietvertrags fällig. Die Provision ist zahlbar nach Rechnungserteilung. Die THORE FEDDERSEN Immobilienmanagement GmbH hat das Recht, beim Abschluss des Hauptvertrags anwesend zu sein. Erfolgt der Abschluss des Hauptvertrags ohne die Teilnahme der THORE FEDDERSEN Immobilienmanagement GmbH, so ist der Kunde verpflichtet, der THORE FEDDERSEN Immobilienmanagement GmbH unverzüglich Auskunft über den wesentlichen Inhalt des Hauptvertrags und die Bemessungsgrundlage des Provisionsanspruchs zu erteilen.

  1. Provisionssätze

Die Provision errechnet sich aus dem Gesamtkaufpreis bzw. dem Gesamtmietpreis. Sofern nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Verkäuferprovision 3,57% sowie die Käuferprovision 3,57% jeweils vom wirtschaftlichen Kaufpreis bzw. 2,38 Monatsmieten Mieterprovision bei Gewerbemietobjekten, je inkl. der MwSt. in jeweils gesetzlicher Höhe.

  1. Doppeltätigkeit

Die THORE FEDDERSEN Immobilienmanagement GmbH ist berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil (Verkäufer/Vermieter) entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden. 

  1. Tippgeber/Zuträger-Provisionen

Die THORE FEDDERSEN Immobilienmanagement GmbH arbeitet ebenfalls mit einem Netzwerk ausgewählter Tippgeber und Zuträger zusammen. 

Voraussetzungen für den Erhalt einer Tippgeber/Zuträgerprovision sind:

  • die Immobilie bzw. das Grundstück ist der THORE FEDDERSEN Immobilienmanagement GmbH nicht bereits bekannt,
  • die Immobilie bzw. das Grundstück ist noch nicht oder nicht mehr öffentlich zum Verkauf ausgeschrieben (z.B. in Zeitungen, auf Internetportalen oder durch Verkaufsschild) und wird anschließend ausschließlich von der THORE FEDDERSEN Immobilienmanagement GmbH exklusiv vermarktet, 
  • die Immobilie bzw. das Grundstück liegt im Großraum Flensburg oder in den Kreisen Schleswig-Flensburg, Nordfriesland oder Rendsburg-Eckernförde. 
  • zwischen der THORE FEDDERSEN Immobilienmanagement GmbH und dem Tippgeber/Zuträger wurde eine Vereinbarung über Tippgeber/Zuträgergeschäfte abgeschlossen,
  • die THORE FEDDERSEN Immobilienmanagement GmbH schließt einen Ausschließlichkeitsmaklervertrag mit dem Verkäufer ab, wonach eine Provision nach Abs. E und F dieser AGB vereinbart ist,
  • die Zahlung des wirtschaftlichen Kaufpreises darf nicht auf das Bankkonto des Tippgebers/Zuträgers geleistet werden und
  • der Tippgeber/Zuträger darf nicht gleichzeitig auch Eigentümer bzw. verwandt mit dem Eigentümer der empfohlenen Immobilie bzw. des Grundstücks sein.

Die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen an Tippgeber und Zuträger und die Einhaltung entsprechender Informationspflichten obliegt für Tippgeber und/oder Zuträger allein dem Tippgeber- / Zuträger der diesen gesetzlichen Anforderungen Folge leisten wird. 

Der THORE FEDDERSEN Immobilienmanagement GmbH obliegt es eigenverantwortlich zu entscheiden bei entsprechenden Hinweisen auch ohne die o.g. Regelungen einen Tipp oder eine Zuträgersituation marktangemessen zu vergüten, wobei ein eigener, selbstständiger Anspruch des Tippgebers/Zuträgers erst dann entsteht, wenn die vorgenannten Regularien eingehalten wurden. 

Über die Höhe der Tippgeber-/Zuträgervergütungssätze werden individuelle Verabredungen getroffen. 

  1. Kodex 

Die THORE FEDDERSEN Immobilienmanagement GmbH sieht ihre Aufgabe in der Erbringung solider und nachhaltiger Dienstleistungen für den vornehmlich privatwirtschaftlichen Immobiliensektor. Sie ist Partner privater Investoren bei der Bewirtschaftung, Steuerung und Optimierung privatwirtschaftlichen Immobilieneigentums und Bindeglied zwischen Institutionellen Anlegern und der privaten Wohnungswirtschaft mit Schwerpunkt im nördlichen Schleswig-Holstein. Sie ist nicht steuer- und/oder rechtsberatend tätig und wird bei entsprechenden Erfordernissen an entsprechende Fachfirmen und Berufs-/Mandatsträger verweisen die ihr Können nachhaltig bewiesen haben. 

Die THORE FEDDERSEN Immobilienmanagement geht verantwortlich mit Kundinnen und Kunden, Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern um und setzt einen derartigen Umgang auch bei ihren Kundinnen und Kunden, Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern voraus. 

Der gesellschaftlichen Verantwortung für die Wohnraumversorgung und das Grundrecht auf eine Wohnung ist man sich bewusst, allen Menschen wird – unabhängig von Hautfarbe, Geschlecht, Alter oder Herkunft – mit Respekt begegnet. 

  1. Haftungsbegrenzung

Eine Haftung für fahrlässiges Verhalten der THORE FEDDERSEN Immobilienmanagement GmbH, dessen gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen. Dieses gilt allerdings nicht, soweit der Schaden in der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit besteht oder auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) oder dem Fehlen einer von der THORE FEDDERSEN Immobilienmanagement GmbH garantierten bestimmten Eigenschaften beruht.

Die THORE FEDDERSEN Immobilienmanagement GmbH haftet nicht für die Bonität der vermittelten Vertragspartei. 

  1. Verjährung

Die Verjährungsfrist für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen die THORE FEDDERSEN Immobilienmanagement GmbH beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die die Schadensersatzforderung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsfristen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese. 

  1. Informationspflicht nach VSBG

Die THORE FEDDERSEN Immobilienmanagement GmbH ist nicht verpflichtet und nicht bereit, im Fall einer sich aus einem Vertragsverhältnis zwischen der THORE FEDDERSEN Immobilienmanagement GmbH und einem Verbraucher ergebenden oder sich darauf beziehenden Streitigkeit vor Klageerhebung ein Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach den Bestimmungen des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) durchzuführen.

  1. Informationspflicht nach der DSGVO 

Die THORE FEDDERSEN Immobilienmanagement GmbH beachtet die gesetzlichen Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung, Persönlichkeitsrechte und die daraus resultierenden Anforderungen an Sensibilität im Umgang mit persönlichen Daten und den Datenschutz generell. Für nähere Informationen wird auf die mehrseitige Anlage verwiesen. 

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Sind Makler und Kunde Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand der Firmensitz der THORE FEDDERSEN Immobilienmanagement GmbH. Damit ist Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute ist Flensburg. 

  1. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dieses gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.

Flensburg, den 01.02.2019

Thore Feddersen

geschäftsführender Gesellschafter 

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